Geschäftsbedingungen
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die Überlassung von Hotelzimmern, die damit verbundene Bewirtschaftung sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen des Hotels.
Bitte vermeiden Sie unnötige und für beide Seiten ärgerliche Verhandlungsversuche. Es sind nur und ausschließlich die hier angegebenen Geschäftsbedingungen gültig, sofern dies nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart wurde. Eine Bezugnahme auf jegliche mündliche anderslautende Zusage ist nicht statthaft.
Wir behalten uns vor, nach eigenem Ermessen Buchungen nur gegen Anzahlung bzw. Vorkasse durch Überweisung oder Kreditkarten-Abbuchung vor Anreise entgegenzunehmen.
Wir empfehlen den Abschluss einer Stornierungs-Gebühren-Versicherung (Reiserücktritt-Versicherung). Für den Abschluss einer solchen Versicherung klicken Sie bitte hier:
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*Sie können nach Erhalt Ihrer Buchungsbestätigung hier
eine Reiserücktrittsversicherung abschließen.
§1 Anreise, Abreise & Nachtservice
Gebuchte Hotelzimmer stehen dem Kunden ab 13Uhr des vereinbarten Anreisetags zur Verfügung.
Die Anreise hat bis spätestens 20.00Uhr zu erfolgen. Bei späterer Anreise ist die Rezeption frühzeitig zu informieren, damit eine Schlüsselhinterlegung im Nacht-Tresor vereinbart werden kann. Sofern nicht ausdrücklich eine Ankunftszeit vereinbart wurde, behält sich das Hotel das Recht vor, bestellte Hotelzimmer nach 20.00Uhr anderweitig zu vergeben.
Die Zimmer der Burg-Herberge (1 Sterne-Bereich) sind bis 20Uhr zu beziehen. Die Schlüssel der Burgherberge werden nicht im Nacht-Tresor hinterlegt. Eine verspätete
Abholung wird als No-Show angesehen und berechnet!
Bei Inanspruchnahme des Rezeptions-Service nach 20Uhr ohne vorherige Ankündigung werden 10,- EUR berechnet.
Die Zimmer sind am Abreisetag bis spätestens 11.00 Uhr zu räumen.
Late checkout nach 11.00 Uhr - 14.00 Uhr zzgl. 15,--€ p. P., nach 14.00 Uhr wird der volle Tagespreis berechnet. Late checkout oder eine Verlängerung sind unbedingt rechtzeitig anzumelden, damit es für nachfolgende Gäste keine Probleme gibt.
§2 Stornierung
(Stornierungen sind nur schriftlich per Fax, eMail oder Post-Einschreiben möglich!)
2.1 Gutscheine
Gutscheine sind grundsätzlich nicht erstattungsfähig.
Mit der Anforderung eines Gutscheines akzeptiert der Besteller die Gültigkeitsdauer von 12 Monaten ab beginn der Ausstellung.
Verlängerung von abgelaufenen Gutscheine ohne festes Datum
Abgelaufene Gutschein, die ohne festes Datum ausgestellt sind, können gegen eine Gebühr von 30% des Gutscheinwertes um weitere 6 Monate verlängert werden.
Bestellte aber nicht bezahlte Gutscheine
- Wird ein Gutschein ohne im Voraus festgelegten Termin zur Einlösung schriftlich oder mündlich bestellt, anschließend der Rechnungsbetrag aber nicht bezahlt, so zählt dieses als Stornierung mit 40% Stornogebühr.
- Wird ein Gutschein mit festgelegten Termin zur Einlösung schriftlich oder mündlich bestellt, anschließend der Rechnungsbetrag aber nicht bezahlt, so zählt dieses als Stornierung mit 80% Stornogebühr.
Übertragbarkeit der Gutscheine
Im Verhinderungsfall ist der Gutschein auf andere Personen übertragbar.
Terminvereinbarungen
Wird für den Gutschein ein fester Termin eingetragen, bzw. für einen
Gutschein ein Termin schriftlich oder telefonisch bestätigt, so ist dieser nicht mehr verschiebbar.
Terminversäumnis
Wird ein Gutschein nicht zum vereinbarten Termin im Hotel eingelöst, so
verfällt seine Gültigkeit ohne weitere Ansprüche des Gutscheineigners.
2.2 Einzelbuchungen ab 19.04.2007
-Terminverschiebungen kommen einer Stornierung gleich-
(z.B. 1 Einzel- oder Doppelzimmer)
bis 7 Tage vor Anreise kostenfrei
ab 7. Tag vor Anreise 40% Stornierungskosten
ab 2 Tage vor Anreise 80% Stornierungskosten
"No show" = 90% (sh. LG München AZ 3305678/10)
2.3 Einzelreisende mit Programm
(z.B. "Weekend im Loveland")
bis 2 Wochen vor Anreise 10% Stornierungskosten
ab 2 Wochen vor Anreise 40% Stornierungskosten
ab 1 Woche vor Anreise 80% Stornierungskosten
"No show" = 90% (sh. LG München AZ 3305678/10)
2.4 Gruppen ( ab 8 Personen)
Wird eine Stornierung für die gesamte Gruppe oder einzelner Teilnehmer aus der angemeldeten Gruppe vorgenommen, so entstehen folgende Stornierungskosten:
bis 1 Monat vor Anreise 10% Stornierungskosten
ab 1 Monat vor Anreise 40% Stornierungskosten
ab 1 Woche vor Anreise 80% Stornierungskosten
"No show" = 90% (sh. LG München AZ 3305678/10)
Der Anmelder ist jeweils haftpflichtig für die gesamte Gruppe!
Märchenschwimmbad
§3a Nutzungs-Zeiten
Gäste des Burghotels und der Burgresidenzen haben täglich eine Stunde freie Nutzung des Märchenbades und der Sauna. Von 08.00Uhr bis 20.00Uhr können Sie zu jeder vollen Stunde den Wellness-Bereich betreten. Jede weitere angefangene Stunde wird mit 3 € p. P. berechnet. Bitte melden Sie die gewünschte Nutzungszeit rechtzeitig an der Rezeption an.
§3b Maximale Personen-Zahl
Da die Gemütlichkeit und das Flair unseres märchenhaften kleinen Schwimmbades bei mehr als 8 Besuchern verloren geht, achten wir darauf, dass diese Zahl nach Möglichkeit nicht überschritten wird. Unsere Erfahrungen haben gezeigt, dass dieser Grenzwert zu Spitzenterminen z.B. sonnabends von 14:00 bis 18:00Uhr auftreten kann. währen dieser Zeit, ist das Schwimmbad für Programmgäste wie z.B. "Weekend im Loveland" und "Wellness-Tage im Burghotel" reserviert.
§3c Bade-Aufsicht bzw. Haftung
Da es keine Bade-Aufsicht gibt, ist die Nutzung des gesamten Wellness-Bereichs ausdrücklich auf eigene Gefahr.
§3d Gruppen & Kinder
Der Besuch von Gruppen (max. 8 Personen) in unserem Schwimmbad ist nur in der Zeit von 9.00Uhr bis 14.00Uhr möglich und vom Gruppenleiter spätestens am Vortag mit der Rezeption abzusprechen.
Kinder und Jugendliche bis 16 Jahren haben zu unserem Märchenbad nur Zutritt bis 13Uhr! Das Witzenhäuser Freizeitbad sowie andere Schwimm- und Bademöglichkeiten stehen Familien und Kindern natürlich jederzeit zur Verfügung!
§3e Tischreservierungen für Gruppen im Frühstücksraum
Tischreservierungen für Gruppen über 4 Personen im Frühstücksraum können nur vorgenommen werden, wenn diese schriftlich bestellt und bestätigt wurden.
Die Zeiten sind jeweils:
06.30h - 07.30h
07.30h - 08.30h
08.30h - 09.30h
09.30h - 10.30h
Der Gruppenleiter (Besteller) achtet bitte auf die Einhaltung der Reservierungszeiten.
§4 Parkplätze
Die öffentlichen Parkplätze sind werktags von 17:00Uhr bis morgens 09:00Uhr sowie freitags ab 17:00Uhr bis montags 09:00Uhr frei. Soweit dem Gast ein Garagenstellplatz gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung von auf dem Hotelgelände oder in der Garage abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalt haftet das Hotel nicht. Dies gilt auch dann, wenn der Stellplatz gegen Entgelt zur Verfügung gestellt wurde.
§5 Internet (Hauftungsausschluss für Verweiser u. Links)
Bei direkten oder indirekten Verweisen auf fremde Internetseiten ("Links"), die außerhalb des Verantwortungsbereiches des Autors liegen, würde eine Haftungsverpflichtung ausschließlich in dem Fall in Kraft treten, in dem der Autor von den Inhalten Kenntnis hat und es ihm technisch möglich und zumutbar wäre, die Nutzung im Falle rechtswidriger Inhalte zu verhindern. Der Autor erklärt hiermit ausdrücklich, dass zum Zeitpunkt der Linksetzung keine illegalen Inhalte auf den zu verlinkenden Seiten erkennbar waren. Auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung, die Inhalte oder die Urheberschaft der gelinkten/verknüpften Seiten hat der Autor keinerlei Einfluss. Deshalb distanziert er sich hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten /verknüpften Seiten, die nach der Linksetzung verändert wurden. Diese Feststellung gilt für alle innerhalb des eigenen Internetangebotes gesetzten Links und Verweise. Für illegale, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte und insbesondere für Schäden, die aus der Nutzung oder Nichtnutzung solcherart dargebotener Informationen entstehen, haftet allein der Anbieter der Seite, auf welche verwiesen wurde, nicht derjenige, der über Links auf die jeweilige Veröffentlichung lediglich verweist.
§6 Haftung
Für vergessene Gegenstände können wir keine Haftung übernehmen.
Soweit es sich nicht um sperrige oder technische Gegenstände handelt, werden diese (unfrei) auf dem normalen Postweg versandt. Für Verluste oder Beschädigungen auf dem Postweg übernehmen wir keinerlei Haftung. Sperrige oder technische Gegenstände werden bis zu einer vereinbarten Abholzeit gelagert.
Zu Händen der Gäste bestimmte Nachrichten, Post und Warensendungen werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Aufbewahrung, Zustellung und auf Wunsch die Nachsendung derselben auf Kosten des Gastes. Eine Haftung für Verlust, Verzögerung oder Beschädigung ist jedoch ausgeschlossen.
Die §§ 536, 536a BGB finden keine Anwendung. Das Hotel haftet nicht für Diebstahl und Beschädigung von Kleidern sowie mitgebrachter Gegenstände des Kunden und dessen Begleiter.
§6.1 Haftungs-Ausschluß für Fahrräder und Motorräder
Ihr Fahrrad können Sie kostenfrei in unserem Fahrradkeller Abstellen (Platz für ca. 20 Räder). Der Fahrradkeller wird abends gegen 20.00Uhr abgeschlossen und morgens mit der ersten Abholung wieder aufgeschlossen. Wir übernehmen keine Verantwortung für Beschädigungen oder Diebstahl. Bitte sichern Sie auch im Fahrradkeller Ihr Fahrrad gegen Diebstahl ab.
Auch für Motorräder haben wir spezielle Parkplätze bzw. Parkmöglichkeiten. Sehen Sie diese auf unseren Internetseiten für Bikes. Aber auch hier gilt, dass wir keine Verantwortung für Beschädigung oder Diebstahl übernehmen.
§7 Gutscheine
Die Einlösung von Gutscheinen ist nur möglich, wenn der mit Datum ausgefüllte Gutschein bei Anreise vorgelegt werden kann. Eine Erstattung durch Gutschein berechtigter und nicht in Anspruch genommener Leistungen an den Gast ist nicht möglich. Mit der Anforderung eines Gutscheines akzeptiert der Besteller die Gültigkeitsdauer von 12 Monaten ab beginn der Ausstellung. Es gelten die allgemeinen Reisebedingungen.
§8 Kamine & offenes Feuer
Alle Suiten und Appartements in den Residenzen verfügen über einen mit Glastür geschlossenen Kamin-Ofen. Dieser darf nur mit dem an der Rezeption kostenpflichtigen erhältlichen Spezialholz betrieben werden. In den Leistungen der Romantik- und Wellnessprogramme sind jeweils eine Packung Spezial-Holz enthalten (Brenndauer etwa 2,5 Stunden.)
Jede Art von offenem Feuer, wie z.B. Kerzen, ist in den Räumlichkeiten aus Feuerschutz-Gründen verboten und werden mit
50,-€ berechnet!
§9 Einwilligungsvorbehalt
Der Kunde verpflichtet sich, das Hotel unverzüglich unaufgefordert, spätestens jedoch bei Vertragsabschluß darüber aufzuklären, dass die Leistungserbringung und/oder die Veranstaltung, sei es aufgrund ihres politischen, religiösen oder sonstigen Charakters geeignet ist, öffentliches Interesse hervorzurufen oder auf sonstige Weise die Belange des Hotels zu beeinträchtigen.
Zeitungsanzeigen, sonstige Werbemaßnahmen und Veröffentlichungen, die einen Bezug zum Hotel aufweisen und/oder die beispielsweise Einladungen zu Vorstellungsgesprächen bzw. Verkaufsveranstaltungen enthalten, bedürfen grundsätzlich der schriftlichen Einwilligung des Hotels.
Verschweigt der Gast gegenüber dem Hotel, dass es sich z.B. um eine politische Vereinigung handelt, so ist das Hotel berechtigt, den Vertrag zu lösen und entsprechende Bereitstellungskosten zu berechnen.
Höhere Gewalt
§10a Rücktrittsrecht des Hotel
Im Falle höherer Gewalt (Brand, Streik, o.ä.) oder sonstiger, vom Hotel nicht zu vertretender Hintergründe, die das Hotel selbst unter Aufbringung üblicher und zumutbarer Anstregungen an der Leistungserbringung hindern, insbesondere solche außerhalb der Einflußphäre des Hotels, behält sich das Hotel vor, vom Vertrag zurückzutreten, ohne daß dem Kunden hieraus Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz entstehen.
§10b Ersatz-Sorge-Recht des Hotels
Sollten vereinbarte Hotelzimmer oder Räume kurzfristig nicht zur Verfügung stehen, so ist das Hotel verpflichtet, für gleichwertigen Ersatz Sorge zu tragen. Gesetzliche Ansprüche auf Schadensersatz oder Rücktritt vom Vertrag werden hierdurch nicht berührt.
§10c Technische Störungen
Störungen an zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden, soweit möglich, sofort beseitigt. Der Kunde ist bei Störungen der vorgenannten Einrichtungen nicht zur Preisminderung berechtigt.
$10d Irreführende, falsche oder vorbehaltene Angaben
Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigten Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, falls Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, in der Person des Kunden gebucht werden (z.B. ansteckende Krankheit, Übergewicht etc.).
§11 Schädigung durch den Gast, Haftung des Gastes
Für Schuldhaft herbeigeführte Beschädigungen oder Verluste i.S.d. §276 BGB haftet der Gast dem Hotel. Bereits leichte Fahrlässigkeit begründet die Ersatzpflicht des Gastes. Daher ist auch offenes Feuer wie z.B. Kerzen sind in allen Räumen verboten.
Durch den Gast entstandene Schäden sind jeweils durch den Wiederbeschaffungswert
(nicht Zeitwert) zu ersetzen. Das Burghotel Witzenhausen lehnt dabei jeglichen Kontakt
oder Verhandlung mit einer Haftpflichtversicherung o.ä.ab.
Allein der Gast ist haftbar für getätigte Schäden, daraus entstehenden Mietausfall und Kosten der Wiederbeschaffung.
Dasselbe gilt für Schäden, die Dritte verursachen, soweit sich diese auf Veranlassung des Gastes im Hotel aufhalten.
§12 Nutzung von Hotelräumlichkeiten, eingebrachte Gegenstände
Die Anbringung von Dekorationsmaterial o.ä. sowie die Nutzung von Flächen im Hotel außerhalb der angemieteten Räume, bedürfen einer schriftlichen Einwilligung des Hotels.
§ 13 Preise & Zahlungen
Die vereinbarten Preise verstehen sich in EURO und einschließlich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Überschreiten der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 6 Monate und erhöht sich der vom Hotel für seine Leistungen berechnete Preis, so kann das Hotel den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 15% anheben. Erhöht sich durch gesetzliche Bestimmung die in den Preisen enthaltene Umsatzsteuer, ist das Hotel berechtigt, die vereinbarten Preise ohne gesonderte vorherige Zustimmung des Kunden entsprechend anzupassen.
Das Hotel ist berechtigt, für Reservierungen bei Vertragsabschluss eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und der Zahlungstermin werden schriftlich vereinbart.
§14 Besondere Zimmerwünsche
Die Buchung eines Zimmers erfolgt nach Ihren Wünschen und der jeweiligen ausführlichen Beschreibung in unseren homepage-Seiten. Darüber hinaus gehende Wünsche für ein Zimmer können nicht erfüllt werden.
Nichtraucher-Zimmer
Seit dem 01.10.2007 ist das Rauchen in Hessen innerhalb von Hotelzimmer verboten.
Ruhige Zimmer
Die Burghotel-Anlage befindet sich am Rand der Altstadt von Witzenhausen und ist umgeben von Seiten-Straßen. Auf den relativ geringen Verkehr und Geräusche durch die wöchentliche Müllabfuhr haben wir keinen Einfluß.
Die ruhigsten Zimmer im Burghotel sind der Rapunzel-Turm, die Prinzen- und Cinderella-Suite sowie sämtliche Residenzen und Suiten.
Betten-Arten im Burghotel
In den Zimmern und Suiten der Burghotel-Anlage finden Sie Wasser-Betten, Futon-Betten, Himmelbetten, Doppel- und Einzelbetten mit getrennten Matratzen. Bitte lesen Sie dazu die jeweils ausführliche Zimmerbeschreibung.
Allergiker Bettwäsche erhalten Sie auf Wunsch kostenfrei in den Junior-Suiten, Suiten und Residenzen.Bei einer Buchung in den darunter liegenden Kategorien und bei entsprechender persönlicher Erfordernis bringen Sie diese bitte selbst mit bzw. erhalten dieses gegen Aufpreis von 3,- p.Person.
Zimmer für Familien und Kinderbetten
Der Disney-Room (3 Sterne) und die Familien-Residenz (4 Sterne) wurden extra für Familien konzipiert. Die Aufstellung eines Baby-Bettes ist in allen Suiten und Residenzen sowie in der Cinderella- und Prinzen-Suite möglich, sowie in der Herberge in den Zimmern 1 und 3 (nicht jedoch in allen Standart- oder Themen-Zimmern!) .
Zimmer für Hunde-Besitzer
siehe Inhaltsangabe "Hunde"
Katzen sind auf den Zimmern sind nicht erlaubt.
§15 Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen der mit dem Hotel abgeschlossenen Verträge bedürfen der Schriftform. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels
Ausschließlicher Gerichtsstand - auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten- ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzungen des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels.

